Symbolbild Kueste

WAHLARZT IN SALZBURG

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Wahlärzte besitzen im Vergleich zu Vertragsärzten keine Verträge mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patientin, dass Sie die Honorarnote für den Besuch in meiner Ordination in Salzburg zunächst selbst begleichen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Versicherung werden 25-45% der Untersuchungskosten rückerstattet. Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen gibt es die Möglichkeit, auch den Differenzbetrag zwischen Krankenkassen- und Privathonorar zurückerstattet zu bekommen. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung. Wahlarzt-Rezepte werden problemlos angenommen.

Bei sofortiger Bezahlung (bar oder Bankomat) bieten wir Ihnen als Service an, die Honorarnote, mit Antrag auf Kostenersatz, bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Download:
SGKK Antrag auf Kostenerstattung